Kategorien
Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche
Gemäss Art. 42 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), ist die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten.
Der Verkauf von Glühwein erfolgt erst ab einem Alter von 16 Jahren. Beim Kauf von Glühwein muss uns eine Kopie eines amtlichen Ausweises zugestellt werden.